Hygienekonzept für die JHV am 8.10.2021
- Das Betreten der Halle ist über den Veranstaltungseingang durchzuführen, das Verlassen der Halle über den Sportlereingang. Diese werden entsprechend gekennzeichnet.
- Beim Betreten der ist der 3G oder 2G-Nachweis zu erbringen, je nach Warnstufe des Landes Baden-Württemberg am Veranstaltungstag.
- Am Halleneingang steht ein Desinfektionsmittel bereit.
- Während der Sitzung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Der Abstand von sämtlichen anwesenden Personen von mindestens 1,50 Meter ist einzuhalten.
- Beim Betreten der Halle bis zum Sitzplatz ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Ohne Mund-Nase-Bedeckung darf die Halle nicht betreten werden.
- Getränke werden während dieser Sitzung nicht ausgegeben. Die Bestuhlung erfolgt ohne Tische.
- Die allgemein gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind zu beachten
- Die Toilettenbenutzung hat einzeln zu erfolgen.
- Bei Wahlen wird per Akklamation abgestimmt.
- Die bereitgestellte Anwesenheitsliste ist lückenlos auszufüllen. Ebenso ist die Mitgliedschaft in der SG Öpfingen entsprechend zu kennzeichnen.
Von der Teilnahme an dieser Jahreshauptversammlung ausgeschlossen sind Personen,
- die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
- die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
- Aufgrund der aktuell vorherrschenden Pandemie, ist die SG Öpfingen 1920 e.V. verpflichtet die nachfolgend aufgeführten Daten nach §2 Abs. 1. Corona Verordnung Sportstätten und §6 Abs. 1 CoronaVO, zu erheben.
- Es gilt die Landesverordnung Baden-Württemberg mit Stand 15.09.2021 und das Dreistufige Warnsystem.