I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 4 und 7 der Satzung in der Fassung vom 16.03.2018.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 16.03.2018 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
- Die Änderung der Beitragsordnung wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Öpfingen bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Der Wortlaut der Beitragsordnung ist im Internet unter www.sg-oepfingen.de nachzulesen.
IV. Regelungen
- Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
- Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich nachfolgend zu dieser Beitragsordnung.
- Der Nachweis für einen verminderten Beitrag als Schüler, Student, Auszubildender ist bis spätestens 31.01. des Jahres einem Vorstandsmitglied vorzulegen.
- In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Jahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens ein Monat vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
- Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: IBAN DE17 6006 9346 0556 1420 04, BIC GENODES1REH bei der Raiffeisenbank Ehingen (BLZ 60069346).
- Alle Vereinsbeiträge sind zum 28.02. des Jahres fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren fällig.
- Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.
- Die Beiträge des Vereins werden durch SEPA-Lastschriftverfahren. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Mitgliedsbeiträge SG Öpfingen
Beitragsanpassung ab 01.01.2019
Familienbeitrag
Mitgliedsbeitrag ab 18 Jahre
Partnerbeitrag
Kinderbeitrag von 0 bis 14 Jahre
Jugendbeitrag ab 14 bis 18 Jahre
Seniorenbeitrag ab 63 Jahre
Schüler/ Studenten auf jährl. Antrag
100,00 Euro
50,00 Euro
40,00 Euro
25,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
30,00 Euro
Kursgebühren
Die Festlegung der Kursgebühren erfolgt entsprechend dem zu erwartenden Aufwand. Daher werden die Kursgebühren für jeden einzelnen Kurs individuell festgelegt.
Mahn- und sonstige Gebühren
Mahngebühr wegen fehlender Beitragszahlung
1. Mahnung Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro
2. Mahnung Mahngebühr in Höhe von 10,00 Euro
Sonstige Gebühren
Bankgebühren wegen der Nichteinlösung einer SEPA-Lastschrift, welche das Mitglied zu vertreten hat, werden dem Mitglied mit dem erneuten Beitragseinzug in Rechnung gestellt.